Die EU hat eine umfassende Reform der Fluggastrechte verabschiedet – die neuen Regeln gelten aber noch nicht. Für Flugstörungen heute müssen Reisende weiterhin den bestehenden EU-Fluggastrechte-Rahmen zugrunde legen. Die überarbeiteten Vorschriften werden erst nach der vorgesehenen Übergangsfrist nach Veröffentlichung im Amtsblatt anwendbar.
Die Reform behält die bekannte Drei-Stunden-Schwelle sowie die Entschädigungsbeträge von 250/400/600 Euro bei und ergänzt klarere Anspruchsverfahren sowie stärkere Regeln zu anderweitiger Beförderung, Betreuung, Gepäck, Anschlussreisen, Barrierefreiheit und Familienreisen.
EU-Fluggastrechte-Reform 2026: das Wichtigste
- Vorerst gelten weiterhin die bestehenden Regeln.
- Die Drei-Stunden-Schwelle für Entschädigungen bleibt bestehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und keine einschlägige Ausnahme greift.
- Die Entschädigungsbeträge von 250 €, 400 € und 600 € bleiben erhalten, abhängig von der anwendbaren Strecken- und Entfernungskategorie.
- Fluggesellschaften müssen klarer über Entschädigungs- und Erstattungsanträge informieren.
- Die Reform stärkt Regeln zu anderweitiger Beförderung, Betreuung, Anschlussreisen und Passagierinformationen.
- Weitere Schutzmaßnahmen betreffen Gepäckinformationen, Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, Kinder mit Begleitpersonen und Rückflüge nach einem nicht genutzten Hinflug.
Ob im konkreten Fall tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt weiterhin von den Umständen des Fluges ab.
Wann treten die neuen EU-Fluggastrechte in Kraft?
Parlament und Rat erzielten am 15. Juni 2026 eine vorläufige Einigung. Das Europäische Parlament bestätigte den gemeinsamen Text am 7. Juli; der Rat gab am 13. Juli 2026 seine endgültige Zustimmung.
Nach Angaben des Rates treten die neuen Regeln 12 Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Europäische Kommission weist deshalb darauf hin, dass während der Übergangszeit die bestehenden Fluggastrechte weiter gelten.
Für Reisende bedeutet das: Wird ein Flug vor Anwendbarkeit der Reform gestört, sollte der Fall nicht so beurteilt werden, als wären die neuen Regeln bereits in Kraft.
Drei-Stunden-Schwelle und Entschädigungsbeträge bleiben
Eine zentrale Frage der Reform war, ob Reisende künftig länger auf eine Entschädigungsschwelle warten müssten. Der verabschiedete Text erhält die Möglichkeit einer Entschädigung bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch die etablierten Beträge von 250 €, 400 € oder 600 € bleiben je nach anwendbarer Strecken- und Entfernungskategorie bestehen. Eine Entschädigung erfolgt jedoch nicht automatisch: Ursache der Störung, Reiseverlauf und weitere rechtliche Voraussetzungen können den Einzelfall beeinflussen.
Die derzeit geltenden Regeln erläutert Airdelays EU261-Entschädigungsleitfaden. Bei Verspätungen erklärt unser Beitrag Ankunftsverspätung vs. Abflugverspätung, warum die tatsächliche Ankunft entscheidend sein kann.
Anträge: klarere Informationen, Fristen und Antworten
Die Reform schafft ein strukturierteres Verfahren für Entschädigungs- und Erstattungsanträge. Nach Angaben des Europäischen Parlaments müssen Fluggesellschaften Reisenden innerhalb von vier Tagen nach einer Störung Informationen dazu übermitteln, wie Entschädigung oder Erstattung beantragt werden können.
Reisende haben bis zu neun Monate Zeit, einen Antrag einzureichen. Nach Eingang eines vollständigen Antrags soll die Fluggesellschaft grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen antworten und eine fällige Entschädigung auszahlen.
Eine gute Dokumentation bleibt deshalb wichtig. Bewahren Sie Buchungsbestätigung, Flugdaten, Mitteilungen der Fluggesellschaft, Nachweise zu Umbuchung oder anderweitiger Beförderung, relevante Belege und Informationen zur tatsächlichen Ankunft auf. Unser Leitfaden zu den benötigten Dokumenten für einen Flugentschädigungsanspruch hilft bei der Vorbereitung.
Anderweitige Beförderung, Erstattung und Betreuung
Der überarbeitete Rahmen stärkt praktische Schutzrechte, wenn ein Flug annulliert oder erheblich gestört wird. Unter den jeweiligen Voraussetzungen bleiben wichtige Wahlmöglichkeiten zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung sowie Rechte auf Betreuung und Unterstützung bestehen.
Ticketerstattung und Flugentschädigung sind unterschiedliche Ansprüche. Die Erstattung betrifft das Ticket beziehungsweise die nicht genutzte Reise; die Entschädigung betrifft eine qualifizierende Flugstörung nach dem jeweiligen Fluggastrecht. Das eine entscheidet nicht automatisch über das andere. Mehr dazu: Erstattung vs. Entschädigung.
Stärkerer Schutz bei Anschlussflügen
Die Reform stärkt auch den Schutz bei Anschlussreisen. Eine Störung auf einem einzelnen Flugabschnitt kann dazu führen, dass Reisende ihr Endziel deutlich später erreichen, selbst wenn die Abflugverspätung des ersten Fluges zunächst gering erscheint.
Bewahren Sie deshalb die Daten der gesamten Buchung auf und dokumentieren Sie die tatsächliche Ankunft am Endziel, nicht nur die Abflugverspätung.
Rückflug nach nicht genutztem Hinflug
Eine weitere praktische Änderung betrifft sogenannte No-Show-Fälle. Die Reform schützt Reisende davor, einen Rückflug automatisch zu verlieren, nur weil sie den Hinflug nicht genutzt haben – vorbehaltlich der Bedingungen der neuen Regeln.
Das kann insbesondere für Reisende wichtig sein, die nach einer Störung ihre Pläne ändern oder ihr Ziel auf anderem Weg erreichen.
Gepäck, Sitzplätze und Barrierefreiheit
Die Reform 2026 geht deutlich über Entschädigungszahlungen hinaus. Die EU-Institutionen heben transparentere Informationen über Gepäckkosten und stärkere Schutzrechte für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität hervor.
Der neue Rahmen enthält außerdem Schutzmaßnahmen für Kinder, die mit einer erwachsenen Begleitperson reisen, einschließlich Sitzplatzregelungen, sowie Vorgaben zu praktischen Buchungsfragen wie bestimmten Namenskorrekturen.
Was bedeutet die Reform für Flüge zwischen Türkiye und der EU?
Die Änderungen sind für Reisen zwischen Türkiye und der EU besonders relevant. Dennoch gilt: Nicht jeder Flug zwischen Türkiye und der EU fällt in gleicher Weise unter die EU-Fluggastrechte. Die Staatsangehörigkeit des Passagiers ist dabei nicht das entscheidende Kriterium.
Im derzeitigen Rahmen können unter anderem der Abflugort und bei bestimmten Flügen in die EU das ausführende Luftfahrtunternehmen maßgeblich sein. Ein Flug von einem EU-Flughafen nach Türkiye kann daher rechtlich anders zu beurteilen sein als ein Flug von Türkiye in die EU.
Den aktuellen Anwendungsbereich erklärt Airdelays EU261-Leitfaden. Welche Regelung greift, sollte immer anhand der tatsächlichen Strecke, der ausführenden Fluggesellschaft und der konkreten Störung geprüft werden.
Was sollten Reisende nach Verspätung oder Annullierung jetzt tun?
- Klären Sie, was genau passiert ist: Verspätung, Annullierung, Umbuchung oder eine andere Störung.
- Bewahren Sie Buchungsbestätigung und Flugdaten auf.
- Speichern Sie E-Mails, SMS, App-Mitteilungen und andere Nachrichten der Fluggesellschaft.
- Notieren Sie Ihre tatsächliche Ankunftszeit am Endziel.
- Bewahren Sie Belege für angemessene Ausgaben auf.
- Sichern Sie Nachweise über Umbuchung, anderweitige Beförderung, Erstattung oder angebotene Gutscheine.
- Prüfen Sie, welches Fluggastrechte-System für Ihre Reise gelten kann.
Im August 2026 ist der entscheidende Punkt: Die Reform wurde verabschiedet, aber bis zur Anwendbarkeit des neuen Rahmens gelten weiterhin die derzeitigen Vorschriften.
Wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wurde, können Sie bei Airdelay prüfen, ob die Umstände einen möglichen Entschädigungsanspruch unterstützen.
Offizielle Quellen
- Europäisches Parlament: Aktualisierung der EU-Fluggastrechte, 7. Juli 2026
- Rat der EU: endgültige Zustimmung zu stärkeren Fluggastrechten, 13. Juli 2026
- Europäische Kommission: aktuelle Hinweise zu EU-Passagierrechten, 28. Juli 2026
Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Fluggastrechten und entscheidet nicht über die Berechtigung eines individuellen Anspruchs.
