Vulkanasche des Ätna verursacht mitten in der sommerlichen Hauptreisezeit erhebliche Beeinträchtigungen am Flughafen Catania. Hunderte Flüge wurden gestrichen oder umgeleitet und Tausende Reisende sind betroffen.
Die jüngste Phase vulkanischer Aktivität begann am 6. August 2026. Am 14. August verlängerte Flughafenbetreiber SAC die Aussetzung des Flugbetriebs bis Samstag, 15. August, 15:00 Uhr Ortszeit. Da sich vulkanische Aktivität, Ascheverteilung und Einschränkungen für den Luftverkehr schnell ändern können, sollten Reisende ihren Flug direkt bei ihrer Fluggesellschaft und beim Flughafen Catania prüfen, bevor sie zum Terminal fahren.
Ätna-Störungen: Was passiert am Flughafen Catania?
Reuters berichtete, dass mehr als ein Drittel der fast 2.000 Flüge, die zwischen dem 6. und 12. August in Catania geplant waren, gestrichen wurden. Rund 630 weitere Flüge wurden umgeleitet. Die Störungen belasten während einer der verkehrsreichsten Reisezeiten des Jahres auch alternative Flughäfen auf Sizilien.
Die Auswirkungen beschränkten sich nicht auf Catania. Asche, die über das Mittelmeer nach Süden zog, beeinträchtigte im Laufe der Woche auch Flüge nach und von Malta.
Vulkanasche stellt eine ernsthafte Gefahr für den Luftverkehr dar, weil sie Triebwerke und andere Flugzeugsysteme beeinträchtigen kann. Betriebliche Einschränkungen können deshalb kurzfristig eingeführt, verlängert oder verändert werden, selbst wenn die Bedingungen am Flughafen relativ ruhig erscheinen.
Was sollten betroffene Reisende jetzt tun?
Wenn Sie einen Flug von oder nach Catania gebucht haben, verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf den ursprünglichen Flugplan. Prüfen Sie den Flugstatus bei der ausführenden Fluggesellschaft, bevor Sie zum Flughafen fahren.
- Bewahren Sie Buchungsbestätigung und Bordkarte auf.
- Speichern Sie E-Mails, SMS, App-Mitteilungen sowie Annullierungs- oder Verspätungsinformationen der Fluggesellschaft.
- Bewahren Sie Nachweise über angebotene Umbuchungen, anderweitige Beförderung, Erstattung oder Gutscheine auf.
- Fragen Sie die Fluggesellschaft, welche Betreuung und alternative Beförderung angeboten wird.
- Bewahren Sie Belege für notwendige Mahlzeiten, Unterkunft und Transport auf, die Sie selbst bezahlen mussten.
- Bei einer Umleitung sollten Sie den tatsächlichen Ankunftsflughafen und die angebotene Weiterbeförderung dokumentieren.
Bevor Sie auf eigene Initiative eine teure alternative Beförderung buchen, sollten Sie sich – soweit dies vernünftigerweise möglich ist – an die Fluggesellschaft wenden und deren Antwort dokumentieren.
Bedeutet eine Annullierung wegen des Ätna automatisch 250–600 € Entschädigung?
Nein. Pauschale finanzielle Entschädigung und andere Verpflichtungen der Fluggesellschaft sind getrennte Fragen.
Nach dem derzeit geltenden EU-Fluggastrechte-Rahmen muss eine Fluggesellschaft möglicherweise keine pauschale Entschädigung zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass eine Annullierung oder erhebliche Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war, die sich auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen.
Ein Vulkanausbruch, gefährliche Vulkanasche oder damit verbundene Luftraumbeschränkungen können Umstände außerhalb der Kontrolle einer Fluggesellschaft darstellen. Ein individueller Anspruch hängt jedoch weiterhin von der tatsächlichen Ursache der konkreten Flugstörung und der Reaktion der Airline ab. Allgemeine Berichte über den Ätna entscheiden nicht automatisch über jeden betroffenen Flug.
Die grundsätzliche rechtliche Unterscheidung erläutert Airdelays Ratgeber zu außergewöhnlichen Umständen.
Außergewöhnliche Umstände beseitigen Betreuungsrechte nicht automatisch
Für Reisende, die wegen der Ätna-Störungen festsitzen, ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Die EU-Fluggastrechte unterscheiden zwischen pauschaler Entschädigung und dem Recht auf Betreuung.
Je nach Situation und Wartezeit kann die Betreuung Mahlzeiten und Erfrischungen, eine Hotelunterbringung bei notwendiger Übernachtung sowie die Beförderung zwischen Flughafen und Unterkunft umfassen.
Wird eine erforderliche Betreuung nicht angeboten und muss der Reisende selbst bezahlen, sollte die Fluggesellschaft notwendige, angemessene und verhältnismäßige Ausgaben erstatten. Bewahren Sie sämtliche Belege auf und vermeiden Sie unnötige oder unverhältnismäßig hohe Ausgaben, wenn eine angemessene Alternative verfügbar ist.
Airdelays neuer Ratgeber zu Kosten bei Flugverspätung und Flugannullierung erklärt, wie Mahlzeiten, Hotel, Transport und andere störungsbedingte Ausgaben dokumentiert und eingeordnet werden sollten.
Erstattung, anderweitige Beförderung und Entschädigung sind unterschiedliche Rechte
Wenn die EU-Regeln auf einen annullierten Flug anwendbar sind, muss die Fluggesellschaft grundsätzlich unter den jeweiligen Voraussetzungen eine Wahl zwischen Ticketerstattung und Optionen zur anderweitigen Beförderung anbieten. Reisende, die auf eine anderweitige Beförderung warten, können außerdem Betreuungsrechte haben.
Diese Rechte dürfen nicht mit einer pauschalen finanziellen Entschädigung verwechselt werden. Ein außergewöhnliches Ereignis kann beeinflussen, ob eine Entschädigung geschuldet wird, während Verpflichtungen zu Erstattung, anderweitiger Beförderung und Betreuung weiterhin relevant sein können.
Wenn Ihr Flug zu einem anderen Flughafen umgeleitet wird, bewahren Sie den ursprünglichen Reiseplan, Angaben zum tatsächlichen Ankunftsflughafen, Anweisungen der Fluggesellschaft und Belege für notwendige Weiterbeförderung auf, die Sie selbst organisieren mussten.
Prüfen Sie Ihren Flug vor der Fahrt zum Flughafen
Der Ätna ist ein aktiver Vulkan und Einschränkungen für den Luftverkehr rund um Catania können sich schnell ändern. Reisende mit bevorstehenden Flügen sollten ihre Fluggesellschaft und den Flughafen weiterhin auf aktuelle Betriebsinformationen prüfen.
Die wichtigsten praktischen Schritte sind: Flugstatus beobachten, Mitteilungen der Fluggesellschaft und Reisedokumente aufbewahren, Belege für notwendige Ausgaben sichern und Betreuungs- beziehungsweise Beförderungsrechte von einem möglichen separaten Anspruch auf pauschale Entschädigung unterscheiden.
Quellen
- Reuters-Berichterstattung zu Ätna und Flughafen Catania vom 10.–14. August 2026.
- Betriebsinformationen des Flughafens Catania / SAC.
- EU-Portal Your Europe: Fluggastrechte, Annullierungen, außergewöhnliche Umstände und Betreuung.
Zuletzt aktualisiert: 15. August 2026. Die Betriebslage kann sich kurzfristig ändern. Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zu Fluggastrechten und entscheidet nicht über die Berechtigung eines individuellen Anspruchs.
