Wer in diesen Wochen mit easyJet nach Frankreich oder von dort abfliegt, sollte seine Buchung etwas genauer im Blick behalten. Ein zweitägiger Streik des französischen Kabinenpersonals am 15. und 16. August führte dazu, dass die Airline rund 100 Flüge vorsorglich strich. Und der übergeordnete Streikaufruf ist noch nicht beendet.
Der Ausstand fiel ausgerechnet auf eines der reisestärksten Sommerwochenenden in Frankreich. Für betroffene Passagiere stellen sich deshalb ganz praktische Fragen: Findet mein Flug statt? Was passiert bei einer Annullierung? Und welche Rechte habe ich?
Was ist bei easyJet in Frankreich passiert?
Drei Gewerkschaften des in Frankreich stationierten easyJet-Kabinenpersonals riefen für den 15. und 16. August zum Streik auf, nachdem Gespräche über die Arbeitsbedingungen ohne Einigung geblieben waren. Zu den Streitpunkten gehören nach Angaben der Gewerkschaften instabile Dienstpläne, kurzfristige Änderungen und belastende Umläufe.
easyJet erklärte, rund 100 Flüge für das Wochenende vorsorglich gestrichen zu haben, damit betroffene Kunden früher umplanen konnten. Ihnen wurden unter anderem eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug oder eine Erstattung angeboten.
Zu den easyJet-Standorten in Frankreich gehören Paris Charles de Gaulle, Paris Orly, Lyon, Nizza, Nantes und Bordeaux. Wie stark der Betrieb beeinträchtigt war, unterschied sich je nach Flughafen und Verbindung.
Kann es zu einem weiteren easyJet-Streik kommen?
Das ist möglich. Für Reisende ist vor allem wichtig, dass der Streikaufruf den Zeitraum vom 7. August bis zum 2. September 2026 umfasst. Das bedeutet nicht, dass das Kabinenpersonal während dieses gesamten Zeitraums täglich streikt. Es können jedoch weitere Streiktage angekündigt werden, solange der Aufruf gilt und die vorgeschriebenen Ankündigungsfristen eingehalten werden.
Stand 20. August sollten Reisende daher nicht davon ausgehen, dass ein weiterer Ausstand bereits feststeht, solange easyJet oder die Gewerkschaften keine konkreten neuen Termine nennen. Wer demnächst fliegt, sollte den Status der eigenen Verbindung prüfen und sich nicht allein auf allgemeine Meldungen zum Arbeitskampf verlassen.
Was tun, wenn Ihr easyJet-Flug annulliert wird?
Wenn easyJet Sie über eine Annullierung informiert, prüfen Sie zunächst die Optionen, die Ihnen für Ihre konkrete Buchung angeboten werden. Je nach Situation können Ansprüche auf Erstattung oder anderweitige Beförderung bestehen. Unser Ratgeber zur Entschädigung bei Flugannullierung erklärt auch den Unterschied zwischen Ticket-Erstattung und einem möglichen zusätzlichen Entschädigungsanspruch.
Bewahren Sie die Annullierungsnachricht, Ihre Buchungsbestätigung und Belege über angemessene Ausgaben auf. Wenn Sie auf einen Ersatzflug warten müssen, können Ansprüche auf Mahlzeiten, Erfrischungen, Unterkunft oder Transport unabhängig von einer möglichen Entschädigung bestehen. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu Kosten bei Flugverspätung und Flugannullierung.
Gibt es bei einem Streik des easyJet-Kabinenpersonals Entschädigung?
Das kann der Fall sein. Eine Entschädigung ist aber nicht automatisch geschuldet, nur weil als Ursache der Störung ein „Streik“ genannt wird.
Bei Flügen, die unter die EU-Fluggastrechte fallen, hängt die Beurteilung unter anderem von der Strecke, der Verspätung am Endziel beziehungsweise dem Zeitpunkt der Annullierungsmitteilung und der Ursache der Störung ab. Außerdem kann entscheidend sein, wer streikt und ob das Ereignis dem Einflussbereich der Fluggesellschaft zuzurechnen ist.
Genau hier liegt ein wichtiger Unterschied: Ein Arbeitskampf des eigenen Airline-Personals muss rechtlich nicht genauso bewertet werden wie ein Streik der Flugsicherung, des Flughafenpersonals oder eines anderen Dritten. Unser Ratgeber zu außergewöhnlichen Umständen erläutert, warum die Ursache einer Flugstörung wichtig ist. Die allgemeinen Voraussetzungen finden Sie außerdem in unserem EU261-Ratgeber.
Wenn Ihr easyJet-Flug während des Streiks in Frankreich tatsächlich annulliert wurde oder sich erheblich verspätet hat, sollten Sie deshalb die Umstände Ihrer eigenen Reise prüfen lassen, statt von pauschalen Aussagen über eine bestimmte Entschädigungssumme auszugehen.
Fliegen Sie in den nächsten Wochen mit easyJet ab Frankreich?
Nicht jede easyJet-Buchung ist automatisch gefährdet. Solange der Streikaufruf jedoch besteht, sind ein paar einfache Vorbereitungen sinnvoll.
- Prüfen Sie den Flugstatus direkt bei easyJet, bevor Sie zum Flughafen fahren.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer bei der Airline aktuell sind.
- Bewahren Sie Buchungsunterlagen sowie Nachrichten über Annullierungen oder Verspätungen auf.
- Heben Sie detaillierte Belege auf, wenn Ihnen wegen der Störung angemessene notwendige Kosten entstehen.
- Stornieren Sie einen weiterhin geplanten Flug nicht vorschnell selbst, nur weil Sie einen möglichen Streik befürchten. Prüfen Sie vorher die Bedingungen Ihres Tickets.
Fazit
Der Konflikt zwischen easyJet und dem französischen Kabinenpersonal hat bereits spürbare Folgen gehabt: Am 15. und 16. August wurden rund 100 Flüge gestrichen. Da der Streikaufruf bis zum 2. September läuft, sind weitere Aktionen möglich. Ein täglicher Streik bis zu diesem Datum ist damit aber nicht angekündigt.
Ist Ihr Flug betroffen, kümmern Sie sich zuerst um Umbuchung beziehungsweise Erstattung und die Versorgung während der Wartezeit. Anschließend lässt sich prüfen, ob die Umstände Ihrer konkreten Reise zusätzlich einen Entschädigungsanspruch begründen können.
