Vermarktende Airline
Die Airline, unter deren Flugnummer Ihr Sitz verkauft wird. Sie kann das Ticket ausstellen, in der Buchungsbestätigung prominent erscheinen und Teile der Buchungsbeziehung betreuen.
Ein Flug kann unter zwei Airline-Namen und zwei Flugnummern erscheinen. Wenn etwas schiefläuft, ist oft eine Frage entscheidend: Welche Airline führt den Flug tatsächlich durch?
Ein Codeshare ändert Ihre Rechte nicht automatisch. Er kann aber beeinflussen, welche Airline- und Routendaten für die Prüfung des Schutzes oder eines Anspruchs entscheidend sind.
Die Flugnummer auf Ihrem Ticket nennt nicht immer die Airline, die das Flugzeug tatsächlich betreibt.
Ein Codeshare-Flug wird unter den Flugnummern mehrerer Airlines verkauft, aber von einer Airline tatsächlich durchgeführt. Die Airline, deren Code auf Ihrer Buchung steht, kann die vermarktende Airline sein; die Airline, die den Flug durchführt, ist die ausführende Airline.
Diese Unterscheidung kann wichtig sein, weil Fluggastrechte bei der Frage nach dem Geltungsbereich und der verantwortlichen Airline auf die ausführende Airline abstellen können. EU261 definiert das ausführende Luftfahrtunternehmen beispielsweise als das Unternehmen, das den Flug durchführt oder durchführen will.
Beide können identisch sein. Bei einem Codeshare sind sie häufig verschieden.
Die Airline, unter deren Flugnummer Ihr Sitz verkauft wird. Sie kann das Ticket ausstellen, in der Buchungsbestätigung prominent erscheinen und Teile der Buchungsbeziehung betreuen.
Die Airline, die für die Durchführung des Fluges verantwortlich ist. In der Buchung steht häufig ein Hinweis wie „durchgeführt von Airline Y“.
Prüfen Sie das vor einem Anspruch. Verlassen Sie sich nicht nur auf das Logo oben in der Buchungs-E-Mail.
Suchen Sie direkt neben oder unter der Flugnummer nach „durchgeführt von“, „operated by“ oder einem entsprechenden Hinweis.
Die detaillierte Reiseübersicht nennt häufig sowohl die vermarktete Flugnummer als auch die Airline, die den jeweiligen Abschnitt tatsächlich durchführt.
Öffnen Sie den einzelnen Flugabschnitt. Codeshare-Hinweise sind dort oft deutlicher als in der allgemeinen Reiseübersicht.
Codeshare ist eine kommerzielle Vereinbarung; der Schutz hängt weiterhin vom anwendbaren Recht und der tatsächlichen Reise ab.
Manche Regelwerke berücksichtigen Abflug- oder Ankunftsort und in bestimmten Fällen, ob die ausführende Airline unter das jeweilige Regelwerk fällt.
Nach den EU-Passagierinformationen werden Schwierigkeiten nach den EU-Fluggastrechten grundsätzlich an die ausführende Airline gerichtet, wenn Ticketverkäufer und Betreiber nicht identisch sind.
Die vermarktende Airline wird dadurch nicht bedeutungslos. Vertrags-, Buchungs- und Anschlussdaten können weiterhin wichtig sein, besonders wenn mehrere Flüge auf einer Buchung stehen.
Auf einer einzigen Buchung können verschiedene Airlines unterschiedliche Flugabschnitte durchführen.
Stehen beide Flüge auf einer Buchung, sollten Sie den zweiten Flug nicht automatisch als völlig eigenständige Reise behandeln. Die EU-Rechtsprechung hat Anschlussreisen unter Codeshare-Vereinbarungen behandelt; die konkrete Verantwortung kann davon abhängen, wie die Flüge gebucht und durchgeführt wurden.
Bewahren Sie den vollständigen Reiseplan und die Buchungsnummer auf. Die Verspätung am Endziel und der Zusammenhang zwischen den Flugabschnitten können für anwendbare Fluggastrechte wichtig sein.
Gehen Sie nicht davon aus, dass getrennte Self-Transfer-Buchungen denselben Schutz wie eine durchgehende Buchung erhalten. Die rechtliche Bewertung kann deutlich anders ausfallen.
Für Störungen bei Anschlussflügen lesen Sie unseren Leitfaden zur Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug.
Beginnen Sie mit den Angaben zur ausführenden Airline und bewahren Sie Nachweise für die gesamte Buchung auf.
Notieren Sie Strecke, planmäßige Zeiten und die Flugnummer aus Ihrer Buchung.
Bestätigen Sie, welche Airline den Flug tatsächlich durchgeführt hat oder durchführen sollte.
Wenden Sie die Strecken- und Airline-Regeln von EU261, UK261, Türkiye oder einem anderen einschlägigen Regelwerk an.
Bei EU-Fluggastrechten verweist die offizielle EU-Information auf die ausführende Airline, wenn Ticketverkäufer und Betreiber verschieden sind.
Das bekannte Airline-Logo ist nicht immer die rechtlich wichtigste Information.
Eine vermarktete Flugnummer kann zu einem Flug gehören, den eine andere Airline durchführt. Prüfen Sie den Betreiberhinweis.
Mehr Anträge führen nicht automatisch zu einem besseren Ergebnis. Bestimmen Sie zuerst das anwendbare Regelwerk und die verantwortliche Airline.
Bei einer durchgehenden Buchung können Anschlussflugregeln verlangen, die Reise als Ganzes statt nur einen einzelnen Abschnitt zu betrachten.
Kurze Antworten auf typische Fragen von Reisenden.
Nein. Derselbe Flug kann unter mehreren Airline-Codes verkauft werden, aber eine Airline ist für die Durchführung dieses konkreten Fluges verantwortlich. Suchen Sie im Reiseplan nach „durchgeführt von“ oder „operated by“.
Nach der offiziellen EU-Passagierinformation sollen Schwierigkeiten nach den EU-Fluggastrechten an die ausführende Airline gerichtet werden, wenn Ticketverkäufer und ausführende Airline verschieden sind. Bei Anschlussflügen können zusätzliche rechtliche Fragen entstehen; bewahren Sie daher die gesamte Buchung auf und bestimmen Sie die ausführende Airline jedes Flugabschnitts.
Nicht automatisch. Bei bestimmten Flügen von außerhalb der EU in die EU ist der Status der ausführenden Airline wichtig. Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf die vermarktete Flugnummer, sondern prüfen Sie die tatsächlichen EU261-Strecken- und Airline-Regeln.
Ja. Airlines können operative Vereinbarungen ändern oder Reisende nach einer Störung auf einen anderen Carrier umbuchen. Bewahren Sie ursprünglichen und aktualisierten Reiseplan auf, damit erkennbar bleibt, wer den Flug durchführen sollte und wer ihn tatsächlich durchgeführt hat.
Nein. Beim Codeshare verkaufen Airlines denselben Flug unter verschiedenen Flugnummern. Beim Wet Lease stellt eine andere Airline Flugzeug und Besatzung bereit. Nach EU-Informationen gilt für EU261 die Airline, die Flugzeug und Besatzung anmietet, als ausführende Airline.
Wählen Sie den nächsten Leitfaden passend zu Ihrem konkreten Problem.
Primäre EU-Rechts- und Passagierinformationen.
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 — EUR-Lex definiert das ausführende Luftfahrtunternehmen und legt Geltungsbereich und Pflichten fest. Your Europe — Fluggastrechte erläutert die Verantwortung, wenn Ticketverkäufer und ausführende Airline verschieden sind. Zu den einschlägigen EuGH-Entscheidungen gehören C-502/18 und C-561/20.
Bewahren Sie den vollständigen Reiseplan und die Angabe „durchgeführt von“ auf. Beides kann helfen, die richtige Airline und den passenden Rechtsrahmen zu bestimmen.
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