Abflug aus der EU
Aegean-Flüge ab Griechenland oder einem anderen EU-Flughafen können unter EU261 fallen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Aegean Airlines hängt die Prüfung häufig von der vollständigen griechischen Reise ab und nicht nur von einem isolierten Flug. Ein innergriechischer Insel- oder Regionalflug kann über Athen eine internationale Weiterreise speisen; eine kurze erste Verspätung kann bei einer geschützten Gesamtbuchung deshalb zu einer deutlich späteren Ankunft am Endziel führen.
Aegean ist eine EU-Fluggesellschaft. EU261 kann daher bei qualifizierenden EU-Abflügen und auch bei von Aegean durchgeführten Reisen aus Nicht-EU-Staaten in die EU relevant sein. Bei Anschluss- oder Partnerreisen sollten alle Segmente und die tatsächlich ausführende Airline des gestörten Fluges dokumentiert werden.
Eine qualifizierende erhebliche Ankunftsverspätung, Annullierung oder unfreiwillige Nichtbeförderung kann einen Entschädigungsanspruch begründen. Liegen ein Aegean-Inlandsflug und der internationale Weiterflug auf einer geschützten Buchung, sollte die gesamte Reise aufbewahrt werden; nach einem Anschlussverlust kann die tatsächliche Ankunft am ursprünglichen Endziel entscheidend sein.
Wurde der Weiterflug separat gekauft, bewahren Sie auch diese Buchung auf, behandeln Sie sie aber nicht automatisch als Teil derselben geschützten Verbindung. Die Buchungsstruktur ist wichtig.
Aegean-Flüge ab Griechenland oder einem anderen EU-Flughafen können unter EU261 fallen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Da Aegean eine EU-Airline ist, kann auch ein von Aegean durchgeführter Flug in die EU unter EU261 fallen, wenn die übrigen Anforderungen erfüllt sind.
Führt ein Partner den gestörten Flug tatsächlich durch, sollte die „operated by“-Airline dokumentiert werden statt nur der Aegean-Marketingcode.
Bewahren Sie alle Segmente der Buchung auf. Eine Verspätung nach Athen kann am gebuchten Endziel zu einer erheblich späteren Ankunft führen.
Sichern Sie Ersatzflug, neuen Betreiber und geänderte Route. Die Reise nach der Störung gehört zu den Nachweisen.
Notieren Sie die tatsächliche Ankunft am ursprünglichen Ziel. Bei einer geschützten Verbindung kann sie wichtiger sein als die Verspätung des Zubringerfluges allein.
Für die Entschädigungsprüfung ist entscheidend, ob das innergriechische Aegean-Segment mit dem internationalen Weiterflug auf derselben geschützten Buchung lag. Bewahren Sie Bordkarte des Inlandsfluges, Athen-Anschluss, Weiterflug und ursprüngliches Endziel zusammen auf.
Führte die Störung zu einer Übernachtung oder erheblich veränderten Ersatzreise, sichern Sie Airline-Mitteilungen und den vollständigen neuen Reiseplan. Der Fall sollte die tatsächlich bereitgestellte Reise nach der Störung abbilden.
Dokumentieren Sie Aegean-Flugnummer und Betreiberangabe des betroffenen Segments.
Eine Marketingbeziehung ersetzt die Betreiberprüfung nicht. Bewahren Sie den auf Ticket oder Bordkarte genannten Partner auf.
Werden Sie auf eine andere Airline umgebucht, gehört dieser neue Flug in die Störungschronologie, sollte aber nicht mit dem ursprünglichen Betreiber verwechselt werden.
Wir identifizieren das betroffene Inlands- oder internationale Segment und erhalten geschützte Anschlüsse derselben Buchung im Gesamtbild.
Wir bewerten die Route und bestimmen die Airline, die den gestörten Flug tatsächlich durchgeführt hat.
Bei geschützten Anschlüssen ordnen wir die Nachweise anhand der Ersatzreise und tatsächlichen Ankunft am ursprünglichen Endziel.
Übermitteln Sie den vollständigen Reiseplan, besonders bei Inlandszubringer und Athen-Anschluss, zusammen mit ausführender Airline, Störungsmitteilungen, Ersatzreise und tatsächlicher Endankunft.