AJet warnt Reisende vor möglichen Engpässen an europäischen Flughäfen. Ein wichtiger Hintergrund ist das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES), das die Grenzabfertigung für viele Nicht-EU-Reisende verändert. Für Fluggäste zwischen Türkiye und Europa ist das besonders aktuell: Seit dem 10. April 2026 ist EES an den Schengen-Außengrenzübergängen vollständig in Betrieb, während Luftfahrtverbände in Spitzenzeiten an einigen Flughäfen deutlich längere Wartezeiten bei der Grenzkontrolle melden.
Das bedeutet nicht, dass jeder AJet-Flug verspätet sein wird oder dass eine lange Passkontrollschlange automatisch einen Anspruch auf Flugentschädigung auslöst. Reisende sollten aber verstehen, wo EES ihre Reise beeinflussen kann, gegebenenfalls zusätzliche Zeit einplanen und bei einer tatsächlichen Flugstörung wichtige Nachweise sichern.
Wovor warnt AJet an europäischen Flughäfen?
AJet hat einen Passagierhinweis zu Engpässen an europäischen Flughäfen im Zusammenhang mit neu eingeführten Ein- und Ausreisesystemen veröffentlicht. Während der stark frequentierten Sommerreisezeit kann zusätzlicher Zeitbedarf bei der Grenzabfertigung mit ohnehin hohen Passagierzahlen zusammentreffen.
Für AJet-Reisende geht es deshalb nicht nur darum, ob das Flugzeug planmäßig abfliegt. Sie müssen auch genügend Zeit für Check-in, Sicherheitskontrolle und – falls erforderlich – die Schengen-Grenzkontrolle einplanen, um rechtzeitig am Gate zu sein.
Wenn der AJet-Flug selbst verspätet oder annulliert wird, erklärt Airdelays Leitfaden zum Entschädigungsanspruch bei AJet, welche Faktoren bei der Beurteilung einer Flugstörung relevant sein können.
Was ist das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES)?
Das Entry/Exit System ist das digitale Grenzsystem der EU für viele Nicht-EU-Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum reisen. Es ersetzt das manuelle Abstempeln von Pässen durch elektronische Aufzeichnungen über Einreisen, Ausreisen und Einreiseverweigerungen. Je nach Reisendem und Reise werden Daten aus dem Reisedokument, ein Gesichtsbild und Fingerabdrücke erfasst.
Nach Angaben der Europäischen Kommission ist EES seit dem 10. April 2026 in allen Schengen-Ländern vollständig in Betrieb. Die schrittweise Einführung hatte im Oktober 2025 begonnen.
Bis zum 27. Juli 2026 wurden laut Kommission mehr als 145 Millionen Ein- und Ausreisen im System erfasst. Diese Größenordnung zeigt, warum die Kapazität der Grenzabfertigung während der Sommerreisespitze zu einem wichtigen operativen Thema geworden ist.
Wen betrifft EES?
EES gilt grundsätzlich für Nicht-EU-Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum reisen. Damit ist das System für viele Passagiere auf Reisen von Türkiye zu Schengen-Zielen unmittelbar relevant.
Es gilt jedoch nicht für alle Reisenden gleichermaßen. Staatsangehörige der EU sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz werden nicht in EES registriert. Die EU nennt außerdem weitere Gruppen, die von der Registrierung ausgenommen sind.
Reisende sollten daher anhand offizieller EU-Informationen prüfen, was für ihre Staatsangehörigkeit, ihren Aufenthaltsstatus und ihre Reisedokumente gilt.
Warum gibt es an einigen europäischen Flughäfen längere Grenzkontrollen?
Die Luftfahrtbranche hat wiederholt auf die betrieblichen Auswirkungen von EES hingewiesen. ACI EUROPE berichtete im Juli, dass die Wartezeiten an Grenzkontrollen seit der vollständigen Einführung deutlich gestiegen seien und an betroffenen Flughäfen zu Spitzenzeiten mehrere Stunden erreichen könnten. Frühere Warnungen von ACI EUROPE, Airlines for Europe und IATA nannten Personalausstattung, Technik und Kapazitäten der automatisierten Grenzkontrolle als wesentliche Belastungsfaktoren.
Die Lage ist nicht an jedem Flughafen und zu jeder Tageszeit gleich. Eine europaweite Warnung sollte daher nicht als Beleg für eine bestimmte Wartezeit an einem konkreten Flughafen verstanden werden. Für Reisende ist entscheidend: Wenn EES-Verarbeitung erforderlich ist, kann die Grenzkontrolle einen zusätzlichen Zeitfaktor in einer ohnehin stark ausgelasteten Flughafenreise darstellen.
Führen EES- oder Passkontrollschlangen zu Flugentschädigung?
Nicht automatisch. Eine lange Schlange an der Passkontrolle und eine von der Fluggesellschaft verursachte Flugverspätung sind nicht dasselbe Ereignis. Ob eine Entschädigung möglich ist, hängt vom anwendbaren Fluggastrecht und von den tatsächlichen Ursachen der Flugstörung ab.
Bei Flügen unter EU-Fluggastrechten können unter anderem die tatsächliche Ankunftsverspätung und die Ursache der Störung wichtig sein. Airdelays EU261-Entschädigungsleitfaden erklärt den aktuellen Rahmen. Unser Beitrag Ankunftsverspätung vs. Abflugverspätung zeigt, warum die tatsächliche Ankunft relevant sein kann.
Wenn ein Reisender allein wegen einer Grenzkontrollschlange zu spät am Gate erscheint, ist das nicht automatisch mit einer von der Fluggesellschaft verursachten Annullierung oder entschädigungsfähigen Verspätung gleichzusetzen. Beeinträchtigt eine umfassendere Flughafenstörung hingegen den Flugbetrieb selbst, müssen die konkreten Umstände gesondert geprüft werden.
Welche Nachweise sollten Sie bei einer gestörten Reise aufbewahren?
Wenn Flughafenengpässe und eine Flugstörung zusammentreffen, ist es hilfreich, beide Ereignisse voneinander trennen zu können. Bewahren Sie Buchungsbestätigung, Bordkarte oder digitale Reisedokumente, Mitteilungen der Fluggesellschaft, Screenshots von Flugplanänderungen, relevante Flughafen- oder Airline-Hinweise, Belege für angemessene zusätzliche Ausgaben sowie Nachweise über Umbuchung oder anderweitige Beförderung auf.
Bei einer Verspätung sollten Sie dokumentieren, wann Sie Ihr Endziel tatsächlich erreichen. Bei einer Annullierung sollten Sie die Erklärung der Fluggesellschaft und angebotene Alternativen sichern. Airdelays Leitfaden zu den benötigten Dokumenten für einen Flugentschädigungsanspruch bietet eine praktische Checkliste.
Was sollten AJet-Passagiere auf dem Weg nach Europa jetzt tun?
- Prüfen Sie vor der Fahrt zum Flughafen die aktuellen AJet-Hinweise.
- Prüfen Sie anhand offizieller EU-Informationen, ob EES für Sie gilt.
- Planen Sie zusätzliche Flughafenzeit ein, wenn dies empfohlen wird, insbesondere wenn Ihre Reise eine Schengen-Außengrenzkontrolle umfasst.
- Halten Sie Ihre Reisedokumente griffbereit und folgen Sie den Hinweisen des Flughafens zur EES-Abfertigung.
- Beobachten Sie den Flugstatus getrennt von der Grenzkontrollschlange.
- Sichern Sie Nachweise über eine tatsächliche Flugstörung, einschließlich Airline-Mitteilungen und Umbuchungsinformationen.
- Prüfen Sie das anwendbare Fluggastrecht, wenn Ihr AJet-Flug verspätet oder annulliert wird.
Für Reisende zwischen Türkiye und Europa ist die entscheidende Unterscheidung die zwischen Engpässen bei der Grenzabfertigung und einer Flugstörung. EES kann beeinflussen, wie lange ein Teil der Flughafenreise dauert. Entschädigungsrechte hängen dagegen davon ab, was mit dem Flug passiert und welche Regeln für die Reise gelten.
Wenn Ihr AJet-Flug verspätet oder annulliert wurde, können Sie in Airdelays AJet-Leitfaden prüfen, welche Informationen für die erste Einschätzung eines möglichen Anspruchs wichtig sind.
Offizielle und branchenbezogene Quellen
- AJet: Hinweis zu Engpässen an europäischen Flughäfen
- Europäische Kommission: EES vollständig in Betrieb, 10. April 2026
- Europäische Kommission: Wer von EES ausgenommen ist, 27. Juli 2026
- ACI EUROPE: betriebliche Auswirkungen von EES, 1. Juli 2026
Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Reise- und Fluggastrechteinformationen. Ob im Einzelfall ein Entschädigungsanspruch besteht, hängt von der Reise und den Umständen der Störung ab.
