Entschädigungsanspruch bei Paris Charles de Gaulle
Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung oder verpasster geschützter Anschluss in Paris Charles de Gaulle? Entscheidend können die ausführende Fluggesellschaft, die Strecke, die Verspätung am Endziel und der konkrete Grund der Störung sein.
CDG ist ein großes Umsteigedrehkreuz. Bewahren Sie deshalb die gesamte gebuchte Reise auf: ursprüngliche Route, Ersatzverbindung und tatsächliche Ankunft am Endziel.

Können Sie für einen Flug ab Paris CDG Entschädigung verlangen?
Da Charles de Gaulle in der EU liegt, können Abflüge ab CDG unter EU261 fallen, unabhängig davon, wo die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Staat nach CDG hängt die Abdeckung grundsätzlich davon ab, ob eine EU-Fluggesellschaft den Flug ausführt.
Bei qualifizierenden Verspätungen ist regelmäßig entscheidend, wie spät Sie Ihr gebuchtes Endziel erreichen.
Anschlussnachweise sind in Charles de Gaulle besonders wichtig
Bei Umsteigeverbindungen sollte die gesamte Reisekette dokumentiert werden, damit die Folgen der ersten Störung nachvollziehbar bleiben.
Alle Segmente sichern
Bewahren Sie Buchung und Bordkarten für Zubringer und Anschlussflug auf, wenn sie gemeinsam verkauft wurden.
Umbuchung dokumentieren
Wurden Sie über ein anderes Drehkreuz oder eine Partnerairline umgebucht, sichern Sie die neue Route.
Ausführende Airline bestimmen
Bei Codeshares kann die Flugnummer von einer anderen Airline stammen als der tatsächlich ausführenden Fluggesellschaft.
Typische Störungen bei CDG-Reisen
Lange Ankunftsverspätung
Bei geeigneten Fällen kann eine Verspätung von mindestens drei Stunden am Endziel für eine Entschädigung relevant sein.
Annullierung
Sichern Sie Zeitpunkt der Mitteilung, angebotene Ersatzbeförderung und tatsächliche Ankunft.
Verpasster Anschluss
Bei einer geschützten Buchung kann eine kurze Zubringerverspätung zu einer deutlich längeren Endzielverspätung führen.
Nichtbeförderung
Bewahren Sie die Erklärung der Airline und Angaben zur angebotenen Ersatzbeförderung auf.
Umbuchungsverlauf
Jede Version des Reiseplans hilft zu zeigen, wie die ursprüngliche Reise verändert wurde.
Externe Ursache
Wetter, Flugsicherung oder Sicherheitsereignisse können die Entschädigung beeinflussen; der konkrete Grund muss geprüft werden.
Welche Fluggastrechte können gelten?
EU261 ist für viele CDG-Störungen der zentrale Rahmen. Abflüge aus Paris können unabhängig vom Heimatstaat der ausführenden Airline erfasst sein. Bei Ankünften aus Nicht-EU-Staaten ist grundsätzlich eine ausführende EU-Airline erforderlich.
Bei Reisen vom Vereinigten Königreich nach Paris kann zusätzlich UK261 relevant sein.
Zuerst klären
- Abflugort des gestörten Fluges und gebuchtes Endziel
- Tatsächlich ausführende Fluggesellschaft
- Ob Anschlusssegmente dieselbe Buchung teilen
- Tatsächliche Ankunftszeit am Endziel
- Von der Airline genannter Störungsgrund
Eine belastbare CDG-Nachweisakte aufbauen
Reisenachweise
- Ursprüngliche Buchungsbestätigung und Buchungscode
- Alle Bordkarten der betroffenen Reise
- Ausführende Airline bei Codeshare-Segmenten
- Ursprüngliche und neue Reisepläne
- Tatsächliche Ankunft am Endziel
Störungsnachweise
- Verspätungs- oder Annullierungsnachrichten
- Genannter Grund der Störung
- Bestätigungen über Umbuchungen
- Belege für angemessene Betreuungsaufwendungen, soweit relevant
- Gepäckanhänger, wenn sie eine Durchgangsreise belegen
Wie Airdelay bei einem CDG-Fall helfen kann
Reise einordnen
Strecke, Anschlüsse und ausführende Airline helfen, den wahrscheinlichen Rechtsrahmen zu bestimmen.
Ergebnis prüfen
Endankunft, Annullierungsmitteilung, Anschlussfolgen und der angegebene Grund werden gemeinsam betrachtet.
Anspruch starten
Sie können mit den vorhandenen Nachweisen online beginnen.
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Ihre Paris-CDG-Störung prüfen
Teilen Sie die vollständige Reise, die ausführende Airline, die Art der Störung und die tatsächliche Endankunft mit. Airdelay kann damit den möglichen Anspruchsweg einschätzen.
