Anwendbares Regelwerk
Zuerst ist zu klären, ob EU261, UK261, türkische Fluggastrechte oder ein anderes Regelwerk die Reise erfassen.
Für Flugentschädigungsansprüche gibt es keine einzige, überall geltende Frist. Entscheidend können das anwendbare Fluggastrecht, die nationalen Verjährungsregeln und der gewählte Verfahrensweg sein.
Bei EU261, UK261 und Türkei-bezogenen Ansprüchen können unterschiedliche rechtliche und verfahrensbezogene Fristen gelten. Frühzeitig zu handeln ist sicherer, als bis zum Fristende zu warten.

Die belastbare Antwort beginnt beim Rechtsrahmen – nicht bei einer pauschalen Jahreszahl.
Gehen Sie nicht davon aus, dass für jeden Flugentschädigungsanspruch dieselbe Frist gilt. EU261 schafft Ausgleichsansprüche, legt aber keine einheitliche EU-weite Verjährungsfrist für deren gerichtliche Durchsetzung fest. Im Vereinigten Königreich hängt die gerichtliche Frist von der Rechtsordnung ab. Bei Türkei-bezogenen Ansprüchen müssen ebenfalls Rechtsgrundlage und Verfahrensweg bestimmt werden.
Deshalb kann ein mehrere Jahre zurückliegender Flug noch prüfenswert sein, während für eine andere Route oder ein anderes Verfahren eine andere Frist gilt.
Drei Fragen bestimmen die Fristprüfung.
Zuerst ist zu klären, ob EU261, UK261, türkische Fluggastrechte oder ein anderes Regelwerk die Reise erfassen.
Die Frist zur rechtlichen Durchsetzung kann sich aus nationalem Verfahrens- oder Verjährungsrecht ergeben und nicht unmittelbar aus der Fluggastrechteverordnung.
Airline-Beschwerde, alternative Streitbeilegung, Behördenverfahren und Klage müssen nicht dieselben Verfahrensfristen haben.
Nationale Verjährungsregeln können bestimmen, wie lange eine Klage möglich ist.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 selbst keine Frist für Klagen auf Ausgleichszahlung festlegt. Die maßgebliche Frist richtet sich nach den Vorschriften des betreffenden Mitgliedstaats.
Die Voraussetzungen erläutert unser EU261-Entschädigungsleitfaden. Wenn unklar ist, welches Regelwerk gilt, hilft der Vergleich von EU261, UK261 und türkischen Fluggastrechten.
Die rechtliche Frist ist nicht mit der Bearbeitungsdauer der Airline gleichzusetzen.
Die britische Civil Aviation Authority (CAA) erläutert, dass die Frist für eine gerichtliche Geltendmachung grundsätzlich sechs Jahre in England und Wales und fünf Jahre in Schottland beträgt. Andere Verfahrenswege können eigene Anforderungen haben. Warten Sie deshalb nicht bis zum Ende einer möglichen Frist, bevor Sie die Airline kontaktieren.
Die Anspruchsvoraussetzungen finden Sie im UK261-Leitfaden. Für Reisen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Türkei erklärt unser Leitfaden zu UK261 bei UK–Türkei-Flügen die Streckenabdeckung genauer.
Eine einzige pauschale Jahreszahl wäre für sämtliche Türkei-bezogenen Ansprüche nicht verlässlich.
Bei türkischen Fluggastrechten müssen Route, Rechtsgrundlage und Beschwerdeweg sorgfältig geprüft werden. Im Beschwerdeverfahren der türkischen Luftfahrtbehörde SHGM sollen sich Passagiere zunächst an die Airline wenden, bevor eine ungelöste Beschwerde über das System der Behörde weiterverfolgt wird.
Beginnen Sie mit unserem Leitfaden zur Flugentschädigung in der Türkei. Für AJet-Passagiere bietet der AJet-Entschädigungsleitfaden airline-spezifische Hinweise.
Möglicherweise. Das Flugdatum allein beantwortet die Frage nicht.
Datum, Strecke, ausführende Airline und Buchungsreferenz heraussuchen.
Prüfen, ob EU261, UK261, türkische Regeln oder ein anderes Regelwerk einschlägig sein können.
Maßgeblich sind das relevante Land und der Verfahrensweg – nicht eine pauschale Zahl aus dem Internet.
Wenn der Anspruch noch rechtzeitig sein könnte, Nachweise sammeln und ihn nicht weiter aufschieben.
Gerade ältere Ansprüche lassen sich leichter prüfen, wenn die ursprünglichen Unterlagen noch vorhanden sind.
Eine vollständige Checkliste finden Sie unter Benötigte Dokumente für einen Flugentschädigungsanspruch. Die Anspruchsfrist ist außerdem nicht dasselbe wie die Bearbeitungsdauer; wenn Sie bereits eingereicht haben, lesen Sie Wie lange dauern Ansprüche?
Kurze Antworten zu älteren Flügen und Verjährungsfristen.
Möglicherweise. Ein Jahr ist keine allgemeingültige Ausschlussfrist. Ob der Anspruch noch rechtzeitig verfolgt werden kann, hängt vom anwendbaren Fluggastrecht und den Verjährungsregeln ab.
Nein. EU261 legt keine einheitliche EU-weite Verjährungsfrist für Ausgleichsklagen fest. Maßgeblich sind nationale Vorschriften.
Nicht automatisch. Der EuGH hat entschieden, dass die Zweijahresfrist des Montrealer Übereinkommens Klagen auf die standardisierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung 261/2004 nicht bestimmt.
Eine Ablehnung zeigt für sich genommen nicht, ob ein rechtlicher Anspruch verjährt ist. Prüfen Sie zeitnah die maßgebliche Frist und mögliche Beschwerde-, Schlichtungs- oder Klagewege.
Nein. Die Verjährungs- oder Anspruchsfrist betrifft den Zeitraum, in dem Sie Ihr Recht verfolgen können. Die Bearbeitungsdauer beschreibt, was nach Einreichung des Anspruchs geschieht.
Gehen Sie mit dem nächsten relevanten Teil Ihres Anspruchs weiter.
Prüfen Sie jetzt die Flugdaten. Anspruch und Frist hängen von Strecke, Störung, Umständen und dem anwendbaren Fluggastrecht ab.
Entschädigungsanspruch prüfen →Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen zu Fluggastrechten und keine Rechtsberatung. Verjährungsfristen können von Rechtsordnung und Einzelfall abhängen.