Ratgeber bei Streik

Flugentschädigung bei Airline-Streik: Wann können Fluggäste Ansprüche haben?

Ein Streik bedeutet nicht automatisch „keine Entschädigung“. Entscheidend ist, wer streikt, warum gestreikt wird, welche Fluggastrechte für die Reise gelten und welche Maßnahmen die Airline ergriffen hat.

Von einem Airline-Streik betroffene Fluggäste prüfen ihre Rechte
Kurz gesagt: Nach der EU261-Rechtsprechung ist ein Streik des eigenen Airline-Personals wegen Arbeitsbedingungen nicht allein deshalb ein außergewöhnlicher Umstand, weil gestreikt wird. Externe Streiks, etwa bei der Flugsicherung oder beim Flughafenpersonal, können dagegen außergewöhnlich sein. Entschädigung ist von Erstattung, anderweitiger Beförderung und Betreuungsleistungen zu unterscheiden.

Wer streikt, kann die Entschädigungsprüfung verändern

Intern

Beschäftigte der Airline

Piloten, Kabinenpersonal oder andere Beschäftigte der ausführenden Airline können wegen Lohn oder Arbeitsbedingungen streiken. Nach EU261-Rechtsprechung gelten solche internen Arbeitskonflikte grundsätzlich nicht als außergewöhnlich, wenn die Forderungen im sozialen Dialog behandelt werden können.

Extern

Flughafen oder Bodenabfertigung

Arbeitskampf von Flughafenpersonal oder externen Dienstleistern kann außerhalb der tatsächlichen Kontrolle der Airline liegen. Das kann für außergewöhnliche Umstände sprechen; dennoch bleiben der konkrete Sachverhalt und zumutbare Maßnahmen der Airline wichtig.

Extern

Flugsicherung

Streiks der Flugsicherung können Luftraum, Kapazität oder Flughafenbetrieb für viele Airlines einschränken. Unter EU261 können sie außergewöhnliche Umstände darstellen, während Betreuung, Erstattung oder anderweitige Beförderung weiterhin relevant sein können.

Entschädigung, Erstattung, Umbuchung und Betreuung sind verschiedene Rechte

RechtWas bedeutet es?Fällt es wegen Streik automatisch weg?
Pauschale EntschädigungGesetzliche Zahlung, wenn Anwendungsbereich, Verspätungs-/Annullierungsschwelle und Ursache nach dem geltenden Regelwerk erfüllt sind.Nein. Art und Ursache des Streiks sind entscheidend.
ErstattungBei qualifizierenden Annullierungen oder erheblichen Störungen kann die Erstattung des ungenutzten Tickets zur Wahl stehen.Nicht allein, weil ein Streik die Ursache war.
Anderweitige BeförderungAlternative Reise zum Ziel nach den für den Flug geltenden Regeln.Kann auch relevant bleiben, wenn Entschädigung strittig ist.
BetreuungMahlzeiten, Erfrischungen, Kommunikation und gegebenenfalls Hotel/Transport bei qualifizierenden Wartezeiten.Oft getrennt von der Prüfung außergewöhnlicher Umstände.

Details finden Sie in unseren Leitfäden zu EU261-Entschädigung, UK261-Entschädigung und Flugentschädigung in der Türkei.

Vier Streikszenarien — und warum das Ergebnis unterschiedlich sein kann

Airline-Piloten streiken

Die Piloten der ausführenden Airline streiken wegen ihrer Vergütung. Für einen EU261-Flug zeigt die aktuelle EuGH-Rechtsprechung, dass ein interner Personalstreik wegen Arbeitsbedingungen nicht automatisch außergewöhnlich ist.

Flughafensicherheit streikt

Sicherheitspersonal außerhalb der Airline streikt und die Abfertigungskapazität sinkt. Das liegt eher im Bereich eines externen Ereignisses außerhalb der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens.

Flugsicherung sperrt Luftraum

Der Flug wird wegen Arbeitskampf der Fluglotsen annulliert. Ist der Test für außergewöhnliche Umstände erfüllt, kann die pauschale Entschädigung entfallen; Erstattung, anderweitige Beförderung und Betreuung sind gesondert zu prüfen.

Airline nennt nur „Streik“

Fragen Sie, welche Organisation oder Beschäftigten gestreikt haben, worum es ging und wie genau Ihr Flug betroffen war. Das Wort „Streik“ allein beantwortet die rechtliche Prüfung nicht.

Was Sie bei einem Streik am Flughafen tun sollten

Ausführende Airline und Störung bestätigen.
Flugnummer, Buchung sowie Verspätungs- oder Annullierungsnachricht sichern.
Fragen, wer streikt.
Airline-Personal, Flughafenpersonal, Bodenabfertigung oder Flugsicherung können unterschiedlich bewertet werden.
Optionen schriftlich verlangen.
Erstattung und alternative Beförderung prüfen, bevor Sie selbst ein Ersatzticket kaufen.
Betreuung verlangen, wenn anwendbar.
Fragen Sie nach Mahlzeiten, Hotel und Transport, statt Kosten vorschnell selbst zu tragen.
Notwendige Belege aufbewahren.
Itemisierte Belege für angemessene Mahlzeiten, Hotel und Transport sichern.
Entschädigung separat prüfen.
Nach der Reise das anwendbare EU261-, UK261- oder Türkei-Regelwerk und die tatsächliche Ursache prüfen.

Siehe auch unseren Leitfaden zu Kosten bei Flugverspätung und Flugannullierung.

Diese Nachweise sollten Sie sichern

  • Buchungsbestätigung und E-Ticket
  • Bordkarte, falls ausgestellt
  • E-Mails, SMS und App-Mitteilungen der Airline
  • Planmäßige und tatsächliche Flugzeiten
  • Schriftliche Erklärung zum Streik oder zur Annullierung
  • Umbuchungs- oder Ersatzflugdaten
  • Belege für Essen, Hotel und Nahverkehr
  • Screenshots von Flughafen- oder Airline-Hinweisen
Die rechtliche Unterscheidung

„Streik = außergewöhnliche Umstände“ ist zu pauschal

Bei der EU261-Prüfung sind zwei Fragen besonders wichtig: Gehört das Ereignis zur normalen Tätigkeit der Airline und liegt es außerhalb ihrer tatsächlichen Kontrolle?

Streik des eigenen Airline-Personals

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist ein Streik des eigenen Personals wegen Arbeitsbedingungen, die im sozialen Dialog behandelt werden können, nicht allein deshalb ein außergewöhnlicher Umstand, weil gestreikt wird.

Externer Streik

Ein Streik der Flugsicherung, des Flughafenpersonals oder einer anderen externen Stelle kann außergewöhnlich sein, weil das Ereignis außerhalb der tatsächlichen Kontrolle der Airline liegen kann.

Damit ist die Prüfung noch nicht beendet. Beruft sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände, ist auch zu prüfen, ob sie zumutbare Maßnahmen ergriffen hat, um die Störung zu vermeiden oder ihre Folgen zu begrenzen.

Mehr zu außergewöhnlichen Umständen
Offizielle Grundlagen

EU-Quellen für diesen Leitfaden

Die Einordnung von Streiks stützt sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und auf Materialien der Europäischen Kommission zu Fluggastrechten.

Gerichtshof der Europäischen Union: Rechtssache C-28/20 (Airhelp gegen SAS) behandelt den Streik des eigenen Personals des ausführenden Luftfahrtunternehmens und grenzt externe Streiks wie Flugsicherung oder Flughafenpersonal ab. Die Europäische Kommission fasst die maßgeblichen Fluggastrechte-Urteile ebenfalls zusammen.

EuGH-Rechtssache C-28/20 auf EUR-Lex →
Zusammenfassung der Europäischen Kommission →

FAQ zur Flugentschädigung bei Airline-Streik

Kann ich bei einem Streik des Airline-Personals Entschädigung erhalten?

Möglicherweise. Für EU261-Flüge besagt die EuGH-Rechtsprechung, dass ein Streik des eigenen Personals wegen Arbeitsbedingungen nicht automatisch außergewöhnlich ist. Die übrigen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

Was gilt bei einem Streik der Fluglotsen?

Ein ATC-Streik ist ein externes Ereignis und kann unter EU261 außergewöhnlich sein. Pauschale Entschädigung kann entfallen; Erstattung, anderweitige Beförderung und Betreuung sollten separat geprüft werden.

Entfallen wegen Streik Mahlzeiten oder Hotel?

Nicht automatisch. Betreuungsleistungen sind von der pauschalen Entschädigungsprüfung zu unterscheiden. Der konkrete Anspruch hängt vom geltenden Regelwerk und der Wartezeit ab.

Was tun, wenn die Airline wegen Streik ablehnt?

Bitten Sie um die genaue Ursache und Begründung. Stellen Sie fest, wer warum gestreikt hat, und vergleichen Sie dies mit den Regeln für Ihre Reise.

Sind die Streikregeln bei EU261, UK261 und in der Türkei identisch?

Nein. EU-Rechtsprechung sollte nicht mechanisch auf jede Rechtsordnung übertragen werden. Zuerst muss geklärt werden, welches Regelwerk den Flug erfasst.

Wurde Ihr Flug durch einen Streik beeinträchtigt?

Teilen Sie Airdelay Ihre Flugdaten mit. Wir können Route, Störung und Streikumstände anhand des möglicherweise anwendbaren Fluggastrechte-Regelwerks prüfen.